Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit
§ 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG)
barrierefrei zugänglich zu machen.Die gesetzlichen Grundlagen sind das L-BGG sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung gilt für die Website des Zweckverbandes https://www.zvs-s.de

 

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Zur Verbesserung der Zugänglichkeit setzt diese Website die Accessibility Sidebar von Divi-Modules ein. Dieses Plugin bietet Nutzern verschiedene Werkzeuge, um die Darstellung der Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zu den verfügbaren Funktionen gehören:

  • Barrierefreiheitsprofile: Voreinstellungen für spezifische Bedürfnisse wie Sehbehinderungen, Farbenblindheit, motorische Einschränkungen, kognitive Beeinträchtigungen, Epilepsie, Dyslexie und ADHS.
  • Screenreader-Funktion: Vorlesefunktion für Textinhalte mit einstellbarer Geschwindigkeit und Stimme.
  • Navigationshilfen: Anpassbarer Cursor, Fokus-Ring zur Hervorhebung aktiver Elemente und Anzeige der Seitenstruktur.
  • Lesehilfen: Tooltipps, Leseführer und Lesemasken zur Verbesserung der Lesbarkeit.
  • Texteinstellungen: Anpassung von Schriftart, -größe, Zeilenhöhe, Zeichenabstand und Textausrichtung.
  • Grafikeinstellungen: Anpassung der Farbsättigung und des Kontrasts, Möglichkeit zum Ausblenden von Bildern und Deaktivieren von Animationen.

Diese Funktionen sollen die Zugänglichkeit der Website für eine breite Nutzergruppe verbessern.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Bereiche dieser Website sind noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Aus rechtlichen Gründen sind PDF-Dateien bei Öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen nicht Barrierefrei.
  • Einige interaktive Elemente
  • Bilder, Fotos und Grafiken
    Es kann vereinzelt vorkommen, das Bilder, Fotos und Grafiken nicht mit alternativen Texten versehen sind. Dies wird ständig geprüft und nachgebessert
  • Leichte Sprache:
    Die Umsetzung in Leichter Sprache (Gebärdensprache) nach § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i.V. m. § 4 BITV 2.0 wird in naher Zukunft umgesetzt und auf der Webseite veröffentlicht

 

Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und schrittweise abzubauen.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 27.05.2025 erstellt. Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt.
    Die Erklärung wurde zuletzt am 27.05.2025 überprüft.

     

    Rückmeldung und Kontaktangaben

    Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Bitte teilen Sie uns diese mit und nutzen Sie dafür unser Kontaktformular. Bitte beschreiben Sie im Kommentarfeld die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

    Zweckverband Klärwerschlammverwertung Steinhäule
    Reinzstr. 1
    89233 Neu-Ulm

    E-Mail: info@zvk-s.de
    Tel: 0731 / 97 97 2 – 0

     

    Durchsetzungsverfahren

    Um zu gewährleisten, dass diese Webseite. den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. 

    Falls der ZVS sich nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch:
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart

    +49 711 279-3360
    Poststelle@bfbmb.bwl.de

    Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.